Der American Bully XL wird in England in die Liste der verbotenen Hunde aufgenommen. Es kam im Vereinigten Königreich zu einigen Vorfällen bei denen Hunde die aller Wahrscheinlichkeit nach dieser Rasse angehören Menschen teils tödlich verletzten. Im Zuge des Verbotes soll es zu der Einschläferung von Tierheimhunden dieser Rasse kommen, da diese durch das Verbot nicht mehr vermittelt werden dürfen. Für die weitere Haltung können Ausnahmereglungen beantragt werden. So erst einmal grob der Stand der Dinge im Vereinigten Königreich, soweit dies aus der Presse zusammengefasst werden kann.
Nun ist die Empörung unter Tierschützern und Hundehaltern verständlicherweise sehr groß. Sicher sollte unsere zivilisierte Gesellschaft heutzutage soweit sein, dass wir weder Mensch noch Tier
lediglich aufgrund seiner genetischen Veranlagung zum Tode verurteilen. Im Falle unserer Hunde stellt uns dies zudem vor eine Reihe besondere Probleme.
Der American Bully wird nicht als Rasse im KC (Kennel Club) geführt, dem Dachverband der Züchter des Vereinigten Königreiches im Übrigen auch nicht im FCI dem Dachverband des VDH (Verband für das
Deutsche Hundewesen). Nur der American Kennel Club führt für den American Bulldog einen Rassestandard in verschiedenen Größen. Dort entstand der American Bully aus einer Kreuzung von American Pitbull
Terrier und Staffordshire Terrier. Später wurden verschiedene Molosser eingekreuzt.
Somit ist m.E. fraglich, ob alle als American Bulldog bezeichneten oder verkauften Hunde auch wirklich welche sind, die nach Standard von verantwortungsvollen Züchtern gezüchtet wurden, oder ob nicht
doch auch viele als American Bulldog bezeichnete Hunde eigentlich Mischlinge aus den Ursprungsrassen sind. Dies ließe sich nur durch einen Gentest oder min. ein ordentlich geführtes Zuchtbuch
herausfinden. Der Unterschied zwischen Rasse und Mischling liegt unter anderem darin, dass Gene für bestimmte Merkmale beim Rassehund homozygot vorliegen, beim Mischling jedoch nicht. Vereinfacht
gesagt, sind reinrassige Hunde immer gleich, Mischlinge kommen immer entweder mehr nach der Mutter oder dem Vater. Es muss an dieser Stelle betont werden, dass auch Verhalten und Wesenszüge genetisch
(und/oder epigenetisch) erblich sind und somit züchterischem Einfluss unterliegen. Dazu später mehr.
Erstmal wirft dies die Frage auf, ob in einem Land, in dem die Rasse nicht durch ausreichend große Zuchtverbände organisiert ist auch jeder als American Bulldog bezeichnete Hund einer ist. In England
sind aktuell etwa 50K American Bulldogs XL registriert (2022 gab es in England insgesamt etwa 13Mio Hunde). Zum Vergleich, in Deutschland sind derzeit 250k deutsche Schäferhunde über einen der zwei
großen Zuchtverbände für diese Rasse registriert (Da der American Bulldog in Deutschland nicht im VDH geführt wird, gibt es dazu keine verlässlichen Zahlen). Nun bin ich kein Jurist, schon gar keiner
der sich mit dem Recht in Großbritanien auskennt, aber meines Wissens nach gilt auch dort der Grundsatz "In Dubio pro reo" also im Zweifel für den Angeklagten. Sollte in dieser Angelegenheit nicht in
irgendeiner Form eine Beweislastumkehr Anwendung finden, liegt es bei der Behörde einen Nachweis zu erbringen, dass der betreffende Hund auch wirklich der Rasse zugehörig ist. Meine Darlegung
entbehrt natürlich einiger rechtlicher Grundlagen, zeigt jedoch sicherlich , dass es nicht ohne Weiteres möglich sein dürfte, einfach Hunde aufgrund einer Rassezugehörigkeit einzuschläfern. Wird der
Versuch seitens der Regierung gemacht, gibt es sicher Rechtsmittel die in Anspruch zu nehmen sind.
Was nun stattdessen passieren könnte oder schon passiert ist, dass viele Halter in Großbritannien ihre Hunde im Tierheim abgeben aus Angst vor hohen Kosten entweder zur Erlangung einer
Ausnahmegenehmigung oder zur Durchführung eines Rechtsstreites. Hinzu kommt noch die Prämie von 200 Pfund für Halter die ihre Hunde einschläfern lassen.
Von Seiten der Regierung scheint das Problem also ziemlich gut gelöst. Selbst wenn man den Plan "Rasse auslöschen" gut heißen würde um präventiv die Gefahr von Beißvorfällen zu verringern ist er m.E.
nicht zielführend.
Es wird nur dazu führen, dass Menschen die verantwortungslos mit der Gefahr die durch einen großen schweren Hund ausgeht auf andere Rassen ausweichen oder die gesetzlichen Regelungen irgendwie
umgehen.
Ganz klar muss sein, Beißvorfällen muss vorgebeugt werden. Es ist unerlässlich Maßnahmen zu ergreifen um die Gefahr vor Verletzungen durch Hunde zu verringern. Das gilt für alle Hunde, nicht nur für
den American Bully XL. Das Problem, dass Hunde Menschen verletzen ist ja kein britisches. Auch in Deutschland haben wir ähnliche Probleme. Auch bei uns wurden Seitens der Regierung und der Behörden
Maßnahmen - die Rasseliste als bekanntestes Beispiel - ergriffen welche nachweislich nicht zielführend sind bzw. waren.
Die Frage bleibt wie kann man das besser machen. Natürlich gehen da die Meinungen auseinander. In unserer Hundeschule und im Bereich der Verhaltensberatung bei Problemfällen sind einige Faktoren typische wenn es zu Beißvorfällen kam.
1. Mangelnde Kenntnisse zu Verhalten und Körpersprache des Hundes.
2. Mangelnder "Grundgehorsam" und mangelnde Erziehung des Hundes.
3. Verantwortungsloser und rücksichtsloser Umgang mit Erziehungsdefiziten. Auf gut Deutsch: Die "Tutnixe" die frei laufen dürfen, obwohl sie nicht abrufbar sind und die "der will nur Spielen"
Fraktion.
4. Das nicht Vorhandensein oder nicht umsetzen von Regeln und Grenzen für den Hund (Ich weiß, dass gehört eigentlich zur Erziehung, ich möchte es nur noch einmal betonen)
5. Unüberlegte Anschaffung. Man hat sich nicht im Vorfeld mit den Besonderheiten der Rasse oder der Persönlichkeit des Hundes auseinandergesetzt.
6. Kauf bei unseriösen Quellen, Kleinanzeigenkäufe, Käufe bei Vermehrern, "Kofferraumwelpen", unseriöse Tierschutzorganisationen.
Was kann man denn nun aber wirklich besser machen? Meiner Meinung nach zumindest:
1. Privatpersonen sollten keine Hunde verkaufen dürfen.
2. Einführung des verpflichtenden Hundeführerscheins und zwar bundeseinheitlich.
3. Züchter müssen Sachkenntnis und regelmäßige Fortbildung nachweißen können
4. Die Einführung des einheitlichen Berufsbildes des Hundewirts (Zucht und Haltung)
5. Einführung des einheitlichen Berufsbildes des Hundetrainers.
Sicher gibt es noch mehr....
Grundsätzlich kann von jedem Hund eine Gefahr ausgehen. Von einem großen und schweren Hund grundsätzlich eine größere Gefahr als von einem kleinen. Es ist schließlich etwas anderes, ob mich ein
Bulldog anspringt oder ein Chihuahua. Ein Bulldog kann mich zu Fall bringen, ein Chihuahua nicht, Dabei ist unerheblich, ob das anspringen freundlich gemeint war oder nicht. Die Gefahr die von einem
Hund ausgeht ist aber natürlich nicht nur abhängig von seiner Größe, sondern auch von seinem Verhalten.
Auch Verhalten unterliegt genetischen oder epigenetischen Einflüssen und kann durch Zucht entsprechend beeinflusst werden.
Darum ist es so wichtig, dass die Züchter bei der Verpaarung auch die Wesenszüge der Elterntiere berücksichtigen. Dies tun verantwortungsvolle Züchter auch. Die Vermehrer die auf Kleinanzeigen ihre
Hunde anbieten aller Wahrscheinlichkeit nach nicht. Ein Verantwortungsvoller Züchter nimmt zu unsichere, ängstliche oder aggressive Tiere aus der Zucht und würde sie nicht weiter verpaaren.
Den Vermehrern ist dies wahrscheinlich egal, es geht ja schließlich um den Profit. Das gleiche gilt für Krankheiten die erblich sind. Dies ist nur ein kleiner Einblick in die Arbeit und die
Verantwortung die ein Züchter hat. Es gibt noch viele Faktoren mehr die bei einem guten Züchter berücksichtigt und umgesetzt werden. Damit wird klar, dass der Hund beim Züchter auch teurer sein
sollte, denn er macht sich auch viel mehr Arbeit.
Alles in allem ist es traurig was in England mit dem American Bulldog gerade passiert. Es ist aber ein gutes Beispiel dafür was auch an anderer Stelle passieren kann. Es liegt jedoch bei uns, den
Hundehaltern selbst. Wir haben es in der Hand wie unsere Hunde, egal welcher Rasse oder Herkunft in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Es liegt in der Verantwortung der Halter dafür zu Sorgen,
dass von ihrem Hund keine Gefahr ausgeht.
Durch verantwortungsvolle und überlegte Anschaffung aus verantwortungsvoller Quelle. Durch Erziehung, hundgerechte Beschäftigung und artgerechte Haltung. Wollen wir also, dass unseren Hunden ein
Schicksal wie das der American Bulldog in England erspart bleibt, sollten wir auf die genannten Dinge Wert legen. Rücksicht auf unsere Hunde und deren Bedürfnisse, aber vor allem auch Rücksicht auf
unsere Mitmenschen.
Man darf sich immer mal fragen, wie nehmen andere Menschen mich und meinen Hund wahr. Einfache Beispiele: Wir erwarten, dass Fremde nicht einfach unseren Hund anfassen, also dürfen Fremde erwarten,
dass wir unseren Hund nicht einfach zu ihnen lassen.
Menschen die mit Hunden nichts am Hut haben, wissen nicht, wie es wirkt wenn sie den Hund anstarren, sie müssen das auch nicht. Wir müssen unseren Hund entsprechend erziehen oder handhaben, damit er
das aushält, oder indem wir ihn zu uns holen, abwenden oder was auch immer. Den anderen anzupampen, weil er jetzt meinen Hund angestarrt hat, macht sicher kein gutes Bild in der Öffentlichkeit.
In diesem Sinne hoffe ich, das die Engländer doch noch eine bessere Lösung finden und das unseren Hunden gleiches Schicksal erspart bleibt weil wir entsprechend mit ihnen und unseren Mitmenschen
umgehen.